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Das Honorar der Steuerberater richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung
(kurz: StBGebV).
Die Gebühr für eine Beratung, die nach dem Zeitaufwand
berechnet wird, beträgt gemäß der StBGebV 80 €/Stunde
zzgl. Umsatzsteuer. Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen
und für die Besprechung der ersten Schritte ist in der Regel
kostenlos. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall.
Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse
und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach
dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest-
bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel
wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet. Insgesamt
richtet sich das Honorar gerechterweise nach dem zeitlichen Aufwand.
Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr
und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr
abgerechnet werden.
Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse.
Leistung und Gegenleistung sollen im Einklang stehen.
Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung
oder Gewinnermittlung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
angesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug ist ab 2006 nicht mehr
möglich. Bei einem Schwerpunkt der Beratung im Bereich der
sog. Überschusseinkünfte (z.B. Vermietung und Verpachtung,
nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen) sind die
Kosten dort als Werbungskosten abzugsfähig. Betriebliche
Steuerberatungskosten sind immer als Betriebsausgaben ansetzbar.
Daurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberatungshonorars
(bis zu 47 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück!
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