Steuerberater
P E T E R
F L E I S C H E R
Dipl.-Betriebswirt(FH)
Honorar

   

Steuerberaterhonorar


Das Honorar der Steuerberater richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (kurz: StBGebV).

Die Gebühr für eine Beratung, die nach dem Zeitaufwand berechnet wird, beträgt gemäß der StBGebV 80 €/Stunde zzgl. Umsatzsteuer. Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und für die Besprechung der ersten Schritte ist in der Regel kostenlos. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet. Insgesamt richtet sich das Honorar gerechterweise nach dem zeitlichen Aufwand.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen im Einklang stehen.

Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung oder Gewinnermittlung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug ist ab 2006 nicht mehr möglich. Bei einem Schwerpunkt der Beratung im Bereich der sog. Überschusseinkünfte (z.B. Vermietung und Verpachtung, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen) sind die Kosten dort als Werbungskosten abzugsfähig. Betriebliche Steuerberatungskosten sind immer als Betriebsausgaben ansetzbar.
Daurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberatungshonorars (bis zu 47 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück!